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"Beistand leisten" ist der Tenor der beiden Roxheimer Zünfte

Evangelische Zunft von 1864 Roxheim

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

"Evangelische Zunft" - was ist das? - werden manche von Ihnen fragen. Am 2. Januar 1864 gegründet, ist die Zunft die älteste existierende Roxheimer Bürgervereinigung. Von Anfang an steht sie ohne Unterbrechung im Dienst der Dorfgemeinschaft und ist dennoch vielen Bürgerinnen und Bürgern unbekannt - vielleicht auch deswegen, weil sie ihren Auftrag als Solidargemeinschaft und ohne spektakuläre Auftritte ihre Mitglieder in der Öffentlichkeit erfüllt.

Nach der Satzung "verpflichten sich die Mitglieder den Hinterbliebenen der verstor-benen Mitglieder Beistand zu gewähren". Dies geschieht auf sehr praktische, aber einfache Art, indem nämlich der Sarg verstorbener Mitglieder "zum Grab getragen und hinabgesenkt und ein Grabkostenanteil erstattet wird". Damit beschreibt die Satzung mit schlichten Worten einen Vorgang, der unsere Verbundenheit mit den Hinterbliebenen zum Ausdruck bringen kann, und der - obwohl heute jederzeit für Geld auch zu kaufen - gerade deswegen den Hinterbliebenen persönliche Hilfe und Anteilnahme versichert.

Wenn sich die Zunft heute in dieser Form an Sie wendet, dann geschieht dies mit dem Wunsch, wieder mehr Roxheimerinnen und Roxheimer für diese Solidargemeinschaft zu interessieren; Das Miteinander und die Mitmenschlichkeit in einer so schnell wachsenden und sich strukturell verändernden Gemeinde zu stärken.

Leitung der Zunft und Koordination der Aufgaben übernimmt im halbjährlichen Wechsel ein "Zunftmeister". Er ist der Ansprechpartner, wenn Sie die Hilfe der Zunft in Anspruch nehmen wollen. Zunftmeister im Jahr 2004 sind:

Hermann Reichart, Bergstr. 56, Telefon 2093, im 1. Halbjahr
Horst Richter, Bergstr. 54, Telefon 28669, im 2. Halbjahr

Sie sind interessiert? Sie wollen wissen, mit welchen Leistungen Ihrerseits eine Mitwirkung in der Zunft im einzelnen verbunden ist?

Bitte wenden Sie sich an die oben genannten Zunftmeister oder fragen Sie ein Mitglied der Zunft, das Sie kennen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Evangelische Zunft

Katholische Zunft von Roxheim

Nach dem Satzungszweck handelt es sich bei der kath. Zunft um einen Zusammenschluss von Bügerinnen und Bürgern zu einer sozialen Einrichtung mit der Verpflichtung, im Todesfall den Hinterbliebenen der/des Verstorbenen Beistand zu gewähren. So wird derzeit der Trägerlohn übernommen und das Trauerhaus erhält einen kleinen Geldbetrag.

Nach der Zielsetzung der Satzung sollten alle Bürgerinnen und Bürger der Zunft beitreten, die einen selbstständigen Haushalt führen.

Ansprechpartnerin der kath. Zunft ist

Frau Marianne Marx
Bergstraße 94
Tel. 33100.

Auch wenn sich bei einer mathematischen Berechung "Beitrag/durchschnittliche Lebenserwartung" kein wirtschaftliche Rendite errechnen lässt, sollte der gute Ursprungsgedanke "Beistand leisten" auch in Zukunft Bestand haben. Deshalb freut sich die Zunft über jedes neue Mitglied.

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